Ab einem Pflegegrad 1 stehen ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von EUR 125,00 € pro Monat von ihrer Pflegekasse nach §45b SGB XI zu.
Ab einem Pflegegrad 1 stehen ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von EUR 125,00 € pro Monat von ihrer Pflegekasse nach §45b SGB XI zu.
Steuerlich absetzbar, bis zu einem Betrag von 4000,00 € Jährlich.
Für nähere Informationen erreichen sie uns unter:
0151/25 69 01 02
Für Fragen stehen wir Ihnen auch gern per Whatsapp zur Verfügung
oder schriftlich an
Info@haushaltshilfe-dietz.de
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